Xpert Business Prüfungsteilnahme

Ein Leitfaden

Dieser kleine Leitfaden soll Sie informieren, ermutigen und motivieren, einen prüfungsorientierten Kurs auch mit einer Prüfung abzuschließen – schließlich spricht Einiges dafür, ein Zertifikat zu erwerben und Vieles dagegen, auf den Abschluss zu verzichten.

Eine gute Vorbereitung auf den Kursinhalt und den Prüfungstermin wird Ihnen ein starkes Selbstbewusstsein geben und den Prüfungserfolg sichern. Die Aussicht auf einen Prüfungserfolg bedeutet sicherlich Einiges an Zeitaufwand und Mehr-Anstrengung, verglichen mit den anderen Lernenden, die an einer Bildungsmaßnahme ‘nur teilnehmen’.

Die erfolgreiche Teilnahme an einer Zertifikatsprüfung ist aber vor allem eine sehr wertvolle Investition in das eigene Können und in die eigene Wettbewerbsfähigkeit.

Belohnen Sie sich nach der getanen Arbeit mit etwas, dass Ihnen keiner mehr nehmen kann:
Das offizielle Xpert Business Zertifikat, schwarz auf weiß.


Drei gute Gründe für die Prüfungsteilnahme

1. Zertifikate machen Ihren Lernerfolg offiziell

Oft müssen Sie nicht nur am Arbeitsplatz oder in der Bewerbungsphase die Eignung für eine bestimmte Aufgabe oder Tätigkeit nachweisen. In vielen Situationen kommt einem vorzeigbaren Zertifikat große Bedeutung zu, denn es unterstreicht erheblich Ihre Glaubwürdigkeit.

Xpert Business ist bundesweit anerkannt (sogar bei Hochschulen) und entspricht einem sehr hohen Qualitätsstandard!

2. Im Bewerbungsprozess positiv auffallen

Im Bewerbungsverfahren werden Sie von Entscheidungspersonen in Unternehmen beurteilt und mit anderen sich bewerbenden Personen verglichen. Deshalb vertrauen Personalverantwortliche auf Zertifikate und andere Nachweise, um Unterschiede zwischen den sich bewerbenden Personen ausmachen zu können.

3. Im Personalgespräch auftrumpfen können

Die bestandene Prüfung und das Zertifikat verbessern Ihre Position am Arbeitsplatz. Sie setzen damit ein Zeichen bei Vorgesetzten und Entscheidenden in der Personalabteilung.  Sichern Sie sich Pluspunkte für die nächste Gehaltsverhandlung oder Ihre Bewerbung um eine höhere Position im Unternehmen.


Organisation der Prüfungen

Für die Organisation und Durchführung der XB-Prüfungen ist Ihre jeweilige Volkshochschule zuständig.

Dies umfasst:

  • die Festsetzung des Prüfungstermins
  • die Prüfungsanmeldung
  • die Abnahme der Prüfung in den Räumlichkeiten der vhs
  • die Betreuung während der Prüfung
  • ggf. die Erstkorrektur

Auch bei Fragen rund um die Themen Prüfungsergebnisse, Prüfungseinsicht und Widerspruch ist Ihre Volkshochschule der richtige Ansprechpartner.

Da die Teilnahme an den XB-Prüfungen freiwillig ist, ist die Prüfungsteilnahme in der Regel noch nicht in Ihrem gebuchten Kurspaket enthalten.

Die Anmeldung zur Prüfung muss somit separat bei ihrer Volkshochschule erfolgen.
Im Zuge dieser Prüfungsanmeldung fallen Gebühren an. Diese Gebühren können unterschiedlich hoch ausfallen. Wenden Sie sich gern bezüglich der Prüfungsgebühren direkt an Ihre Volkshochschule.

Beachten Sie:

Die Anmeldung zur Prüfung unterliegt bestimmten Fristen (§ 5 Abs. 5 der Prüfungsordnung). Anmeldungen zu schriftlichen Prüfungen müssen spätestens vier, bei Online-Prüfungen spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin, erfolgen.

Xpert Business ist ein Zertifikatssystem das über sehr bewährte, aber auch moderne und zeitgemäße Prüfungsformen verfügt. Mit fortschreitender Digitalisierung, auch im Bildungsbereich, findet zurzeit eine wichtige Ergänzung und Veränderung der Prüfungsformen statt. Neben der herkömmlichen Papierform kommen zunehmend Digital- bzw. Online-Formen zum Einsatz.

In welcher Form die Prüfung zu Ihrem Kursthema vorliegt erfahren Sie hier:

https://xpert-business-lernnetz.de/pruefung/module

Konventionelle Papierprüfungen

In der herkömmlichen Papierform erhalten Sie die Prüfungsaufgabe und eventuell zugehörige Dokumente von der aufsichtsführenden Person ausgehändigt. Ihre Antworten bzw. Ergebnisse dokumentieren Sie auf Antwortbögen oder Notizpapier. Gefordert sind z.B. ausgefüllte Formulare, gesetzte Kreuzchen (Multiple-Choice) oder Freitextangaben.

Digital- und Online-Prüfungen

Liegt Ihre Prüfung als Online-Prüfung vor, so absolvieren Sie diese an einem Rechner in Ihrer Volkshochschule.

Wer spricht die Zulassung aus?

Über die Zulassung zur Xpert Business Prüfung entscheidet Ihre Volkshochschule.

Wie verhalte ich mich bei einer Nichtzulassung?

Die Nichtzulassung zu einer Xpert Business Prüfung bedarf einer sachlichen Begründung. Ein sachlicher Grund ist insbesondere ein früherer Verstoß des Prüfungsantragstellers gegen die Prüfungsordnung.

Wann kann eine Zulassung nachträglich zurückgezogen werden?

Die Zulassung kann nachträglich zurückgezogen werden, wenn sie durch falsche Angaben erreicht wurde oder nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die zu einer Versagung der Zulassung geführt hätten (§ 6 der Prüfungsordnung).


Ablauf der Prüfungen

Ort und Dauer der Prüfung

Die Prüfung zu Ihrem Modul findet in den Räumlichkeiten Ihrer Volkshochschule statt und dauert in der Regel 180 Minuten*.

Je nach dem zu prüfenden Modul, kann die Prüfungsdauer und -art abweichen. Eine Übersicht über alle Kursmodule finden Sie unter folgendem Link:

https://www.xpert-business.eu/kursuebersicht.html

Vor Beginn der Prüfung informiert Sie Ihr Bildungsinstitut über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel sowie über die Folgen von Ordnungsverstößen bzw. Betrugsversuchen.

*Für Prüfungsteilnehmende mit Einschränkungen sind Sonderregelungen möglich.

Zugelassene Hilfsmittel

In welchem Modul möchten Sie Ihre Prüfung ablegen?

Die von der Prüfungszentrale zur Verfügung gestellten Unterlagen

Ein nicht programmierbarer und nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Dokumentenechtes Schreibmaterial und Lineal

Wörterbücher (In Papierform)

Ein nicht programmierbarer und nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Dokumentenechtes Schreibmaterial und Lineal

Wörterbücher (In Papierform)

Die im Unterricht eingesetzten Arbeitsunterlagen (Manuskripte, Arbeitsblätter, Aufschriebe)

Gesetzestexte (insbesondere HGB, AktG, GmbHG, EStG, EStDV, EStR, KStG, KStDV, KStR,GewStG, GewStDV, GewStR, UStG, UStDV, UStAE, AO, BewG). Die Gesetze sind als Einzelgesetze und Gesetzessammlungen zugelassen. Die Texte dürfen Unterstreichungen, Verweise auf andere Gesetze, Klebezettel und Anmerkungen enthalten;

Ein nicht programmierbarer und nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Dokumentenechtes Schreibmaterial und Lineal

Wörterbücher (In Papierform)

Die Formelsammlung des Kursbegleitmaterials wird den Prüfungsteilnehmenden von der Prüfungszentrale zur Verfügung gestellt.

Ein nicht programmierbarer und nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Dokumentenechtes Schreibmaterial und Lineal

Wörterbücher (In Papierform)

Ein nicht programmierbarer und nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Dokumentenechtes Schreibmaterial und Lineal

Wörterbücher (In Papierform)

Gesetzestexte (ohne Eintrag/Kommentierung, z. B. EStG, EStDV, EStR, UStG, UStDV, UStAE, AO, AEAO, KStG, KStDV, KStR, LStDV, LStR, GewStG, GewStDV, GewStR, BewG).

Ein nicht programmierbarer und nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Dokumentenechtes Schreibmaterial und Lineal

Wörterbücher (In Papierform)

Die von der Prüfungszentrale zur Verfügung gestellten Unterlagen

Ein nicht programmierbarer und nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Dokumentenechtes Schreibmaterial und Lineal

Wörterbücher (In Papierform)

Die im Unterricht eingesetzten Arbeitsunterlagen (Manuskripte, Arbeitsblätter, Aufschriebe)

Ein nicht programmierbarer und nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Dokumentenechtes Schreibmaterial und Lineal

Wörterbücher (In Papierform)

Bewertung der Prüfungsleistung

Erst- und Zweitkorrekturen bestimmen gleichwertig die Feststellung des Prüfungsergebnisses. Ab einer Differenz von mindestens einer Note zwischen Erst- und Zweitkorrektur erfolgt eine Drittkorrektur. Diese Korrektur bestimmt das Prüfungsergebnis.
Eine Prüfung kann gemäß § 15 der Prüfungsordnung wiederholt werden.Wenden Sie sich für eine erneute Anmeldung zur Prüfung an Ihre zuständige Volkshochschule.

Die Punktevergabe gemäß Prüfungsordnung § 13 sieht folgende Bewertungsstandards vor:

Note Punktzahl
1 (sehr gut) 100 – 92 Punkte
2 (gut) 91 – 81 Punkte
3 (befriedigend) 80 – 67 Punkte
4 (ausreichend) 66 – 50 Punkte
5 (mangelhaft) 49 – 30 Punkte
6 (ungenügend) 29 – 0 Punkte 

Mindestens 50 % der Punkte sind zum Bestehen notwendig. Gemäß Prüfungsordnung § 14 Abs. 2 können Sie als Prüfungsteilnehmer erwarten, dass Xpert Business Zertifikate stets sowohl die erreichte Punktzahl als auch die Note ausweisen.

Ein Einspruch gegen das Prüfungsverfahren ist spätestens innerhalb einer Woche nach dem Prüfungstermin zu erheben.
Bei Einspruch gegen das Prüfungsergebnis muss dies innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Prüfungsergebnisses erfolgen.

In jedem Fall muss der Einspruch schriftlich bei der zuständigen Volkshochschule eingereicht werden.
Die zuständige Volkshochschule leitet die Anträge an Xpert Business Deutschland weiter und erwirkt eine Klärung der Angelegenheit (§ 17 der Prüfungsordnung).

Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen; informieren Sie sich bei Ihrer Volkshochschule über den aktuellen Stand und zu erwartende Bearbeitungszeiten.

Datenschutz: Informationen zum Datenschutz finden Sie in der von Xpert Business Deutschland veröffentlichten Prüfungsordnung (https://xpert-business-lernnetz.de/pruefung/ordnung) und Datenschutzerklärung.